AGB

Wir bieten im Rahmen unserer Genehmigungen durch das Landratsamt Rhein-Neckar Beförderungen von Personen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG, die da sind: Flughafenzubringerdienst, Privatbeförderungen, Geschäftsfahrten und Chauffeurdienste.

1. Aufträge
Ein Beförderungsvertrag zwischen einer Partei (nachstehend Kunde) und mir, Peter Mayer, wird in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden. Ein Beförderungsvertrag ist nur gültig durch eine Bestätigung durch Peter Mayer. Anspruch auf Auftrags- Annahmepflicht besteht nicht. Ein Anspruch auf Beförderung gilt grundsätzlich nur zur vereinbarten Zeit vom vereinbarten Ort zum vereinbarten Ziel.

2. Auftragsänderungen
Abweichungen müssen vor ihrer Ausführung der Zentrale gemeldet und von Ihr ggf. mit geänderten Preisen bestätigt werden. Der Fahrer ist für Änderungen des Auftragsumfanges nur insoweit ermächtigt, als
a) diese mit der Firma Peter Mayer abgesprochen wurde,
b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten.
Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder Erfüllung ausgeschlossen (siehe auch Punkt 5). Dies gilt auch, wenn durch einen unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. Peter Mayer wird sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen.

3. Für den Flughafentransfer gilt
Wir befördern wie im Auftrag wie gewünscht – von Haustür zu Haustür bzw. zum Terminal. Die Abholung am Flughafen erfolgt grundsätzlich vom jeweiligen Meeting-Point. Der Kunde hat die Pflicht den am Meeting-Point wartenden Fahrer, der entsprechend durch Namensschild oder Firmenlogo gekennzeichnet ist, ausfindig zu machen. Bei geänderten Flug- bzw. Landungszeiten versuchen wir dennoch pünktlich zu erscheinen. Von erheblichen Abweichungen dieser Zeiten, das bedeutet 60 Minuten und mehr, ist der Kunde verpflichtet die Zentrale möglichst frühzeitig zu informieren, um eine pünktliche Abholung zu gewährleisten. Schäden, die durch eine nicht unverzügliche Meldung erfolgen, gehen zu Lasten des Kunden (z.B. müssen gebuchte Fahrten, die nicht angetreten werden können, bezahlt werden, s. Punkt 6). Unsere Fahrer sind verpflichtet bis zu 60 Minuten am Meeting-Point nach Landung zu warten und Sie ausrufen zu lassen. Falls der Kunde sich nicht gemeldet hat, kann sich der Fahrer 75 Minuten nach Landung entfernen.

4. Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmen Auftrag.

5. Vergütung
Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Der Betrag der Rechnung muss binnen 10 Tagen auf dem genannten Konto mit Angabe der Rechnungsnummer und Kundennummer überwiesen werden.

6. Stornierungen
Bei Rücktritt von einem Auftrag können bereits entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden. Dies trifft gleichermaßen zu, wenn der Kunde die Fahrt nicht vertragsmäßig antritt.

Kann eine Fahrt aus unvorhergesehenen betrieblichen Gründen nicht termingerecht erfolgen, ist der Kunde nach einer angemessenen Wartezeit (30 Minuten) und nach Rücksprache mit der Zentrale berechtigt, ein Taxiunternehmen zu beauftragen. Peter Mayer gleicht die Differenz zwischen Taxi- Preis und der vertraglichen Vereinbarung unter Vorlage eines Quittungsbeleges aus.

7. Schadensersatz
Ist eine Fahrt nicht möglich aufgrund von Umständen, für die Peter Mayer nicht verantwortlich gemacht werden kann, z.B. Höhere Gewalt, Stau, Fahrzeugpannen, extreme Witterungsbedingungen etc., sind Schadensersatz oder sonstige Ansprüche ausgeschlossen. Für Sachschäden haftet Peter Mayer bis 1000,- € pro Person; für Personenschäden haftet Peter Mayer im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflicht und Unfallversicherung. Voraussetzung hierfür ist eine grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Peter Mayer bzw. eines/r ihrer Mitarbeiter(innen). Beanstandungen oder Schadensmeldungen sind unverzüglich spätestens aber innerhalb einer Woche in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle zu richten.

8. Verbotene Nutzung
Fahrzeuge der Firma Peter Mayer dürfen nicht genutzt werden
a) zur Beförderung von gefährlichen Stoffen jeglicher Art
b) zur Begehung von Straftaten im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchen (§ 1-9 StGb)
c) zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden untersagt, den Fahrer zu den unter Ziff. 8 a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern.

9. Änderungsvorbehalt
Es wird das auftragsgemäß bestelle Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte dies jedoch aus firmeninternen Gründen oder objektiver Unmöglichkeit nicht gelingen, behält sich die Firma Peter Mayer die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor.

10. Datenspeicherung
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma Peter Mayer seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert.

11. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit eines oder mehrerer Punkte unserer Geschäftsbedingungen bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen bestehen.
Eine Frau wartet am Terminal des Frankfurter Flughafens auf ihren Flughafentransfer von Peter Mayer Chauffeurservice.

Flughafentransfer

Genießen Sie mit dem kostengünstigen Flughafentransfer den entspannten Transport bis zum Gate mit unserem zuvorkommenden und zuverlässigen Chauffeur. Dabei müssen Sie sich keinerlei Sorgen um Verspätungen machen. Ihr Fahrer wird jederzeit ohne zusätzliche Kosten für Sie bereit stehen.

Fahrerservice

Lassen Sie sich und Ihre Familie mit Ihrem eigenen Fahrzeug entspannt zum Flughafen fahren. Zeiten, in denen Ihnen das Fahren nicht möglich ist, werden durch die Dienstleistung „Fahrer auf Zeit“ problemlos überbrückt. Auch der Transfer Ihres Privatwagens zum Urlaubsort ist möglich.

Ein junger Mann und eine Familie mit Gepäck warten auf Peter Mayer, welcher Sie mit ihrem eigenen Auto sicher zum Ziel bringt.
Zwei Frauen nutzen das Shoppingtouren Angebot von Peter Mayer Chauffeurservice und verweilen in verschiedenen Outlets. Peter Mayer Chauffeurservice bietet Shoppingtouren zum Outletcity Metzingen, Wertheim Village, Roppenheim thestyleoutlets & Zweibrücken Fashion Outlet.

Shoppingtouren

Peter Mayer bietet Ihnen verschiedene Touren wie beispielsweise zum Outletcity Metzingen, Wertheim Village, Roppenheim thestyleoutlets & Zweibrücken Fashion Outlet. Während Ihres Aufenthalts wird sich Ihr Fahrer diskret im Hintergrund aufhalten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Ziel. Die Touren sind besonders gut als Geschenkidee geeignet.

Europaweit für Sie unterwegs.

Das Bild zeigt eine Person vor einem Auto.

Dem Kunden die perfekte Dienstleistung im Rahmen der Personenbeförderung zu bieten ist tagtäglich unsere Motivation. Chauffeurservice unsere Berufung. Dabei setzen wir auf über 20 Jahre Erfahrung.

Kooperationspartner

Kooperationspartner Europaeischer Hof Heidelberg von Peter Mayer Chauffeurservice